Informationen zur Barrierefreiheit der Website
https://www.osnatel.de
Nachfolgend gibt die EWE TEL GmbH (im Folgenden: „Anbieter“) in Bezug auf ihre auf https://www.osnatel.de angebotenen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV) erfüllt.
Geltungsbereich
Die vorliegende Information gilt für die Website https://www.osnatel.de einschließlich ihrer Subdomains.
Dienstleistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt über die Website www.osnatel.de digitale Services bereit, die es Verbrauchern ermöglichen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen insbesondere aus den Bereich Telekommunikation online auszuwählen und zu beauftragen („Bestellservice“).
Im Rahmen dieser Bestellservices können Verbraucher unter anderem folgende Dienstleistungen des Anbieters beauftragen:
- Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz und im Mobilfunk wie Internetzugänge und Sprachkommunikationsdienstleistungen sowie ergänzende Serviceangebote.
Die Beauftragung erfolgt in der Regel durch das Ausfüllen und Absenden eines Bestellformulars, mit dem der Verbraucher ein Angebot gegenüber dem Anbieter abgibt. Die Annahme des Angebots erfolgt nach Prüfung aller Voraussetzungen. Die nach Artikel 246 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) erforderlichen Informationen werden im Rahmen des Bestellservices bereitgestellt.
Geltende Anforderungen und wie die Dienstleistung sie erfüllt
Die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich § 14 BFSG in Verbindung mit der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV). Maßgeblich sind insbesondere die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2. Derzeit erfüllen die Bestellservices diese Vorgaben nicht oder nicht vollständig. Der Anbieter wird diese Vorgaben in absehbarer Zeit implementieren.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen bzw. Meldungen gerichtet werden an:
MLBF c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Diese Information wurde zuletzt am 28.6.2025 aktualisiert.